Der Landrat hält eine Rede

Landratswahl

Ein weiteres Organ des Landkreises Vechta ist der Hauptverwaltungsbeamte beziehungsweise die Hauptverwaltungsbeamtin, der die Bezeichnung Landrat beziehungsweise die die Bezeichnung Landrätin führt. Aktuell ist Tobias Gerdesmeyer Landrat des Landkreises Vechta.

Dauer der Wahlperiode

Die Wahlperiode des Landrats beträgt zurzeit fünf Jahre, parallel zur Wahlperiode des Kreistages. Die Dauer der Wahlperiode wird ab der nächsten Wahlperiode (ab dem 01.11.2026) auf acht Jahre erhöht. Tobias Gerdesmeyer ist seit dem 01.11.2021 Landrat des Landkreises Vechta. Die nächste Landratswahl findet am 13.09.2026 statt. 

Wahlberechtigte

Zur Wahl des Landrats ist berechtigt, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzt
  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vechta seinen Wohnsitz hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Die Wählbarkeit besteht nur dann, wenn die Ausschlussgründe des § 80 Absatz 4 in Verbindung mit 49 Absatz 2 NKomVG nicht zutreffen.